Weltweiter Amateurfunk als Lizenz Klasse E Inhaber
Inhaber der Amateurfunklizenz der Klasse E (CEPT Novice - ECC-Empfehlung 05/06) dürfen ja bekanntlich in etlichen Ländern der Erde keinen Funkbetrieb machen, da diese die ECC-Empfehlung nicht implementieren.
Wie ich während des Lernens für die Prüfung enttäuscht feststellen musste, sind ziemlich viele beliebte Urlaubsländer dabei: zum Beispiel Frankreich, Italien, Spanien, Griechenland, Großbritanien und die Türkei. Ich stellte mir die Frage, wie ich dieses Problem lösen kann. Natürlich ist es eine Option, einfach in eines der vielen anderen schönen Länder in den Urlaub zu fahren - es sind ja mehr als genug attraktive Alternativen vorhanden. In den U.S.A. zum Beispiel, darf man als Klasse E Inhaber auf allen Bändern mit bis zu 1.500 Watt Leistung arbeiten. Ich werde mich bei meinen nächsten Urlauben sicher daran orientieren, aber was macht man, wenn man zum Beispiel für längere Zeit beruflich oder für das Studium im Ausland ist?
Eine Möglichkeit die mir in den Sinn kam ist, die Vorteile des digitalen Funkbetriebes zu nutzen. Wenn man sich zum Beispiel mit seinem Laptop per Echolink mit Repeatern verbindet, dann wird in dem jeweiligen Aufenthaltsland keine lokale Aussendung auf den Amateurfunkfrequenzen gemacht, denn die Sprache wird über ein Headset in die Soundkarte, von dort aus digital über das Internet transportiert und erst am Zielort (zum Beispiel in Deutschland) wieder ausgestrahlt.
Das ganze ist auch mit den digitalen Betriebsarten C4FM, DMR und D-Star möglich, wenn man eine Software wie zum Beispiel “BlueDV” benutzt. Dabei handelt es sich um eine (Windows, Linux, Android, iOS) Software von PA7LIM, die unter anderem zusammen mit einem USB-Stick betrieben werden kann, auf dem sich ein AMBE Voice-Coder befindet. Das ist quasi der Chip, der auch in den Transceivern mit digitalen Modi für die Umwandlung und Komprimierung der NF in digitale Daten sorgt. Die Software kann sich mit den C4FM, DMR und D-Star Netzen über das Internet verbinden und man kann über ein an die Soundkarte angeschlossenes Headset sprechen und hören.
Seit Ende 2022 besteht auch die Möglichkeit mit dem neuen Hotspot “Openspot4 Pro” von SharkRF die digitalen Betriebsarten (D-STAR, C4FM, DMR) portabel zu nutzen. Das geht legal auch in Ländern, welche die ECC 05/06 nicht implementieren, da die Openspot-App für iOS und Android bei der Pro-Version des Openspot4 nun auch die Möglichkeit bietet per PTT-Taste aus der App zu senden, ohne dass ein Funkgerät notwendig und irgendeine Form von HF im Spiel ist. Die Aussendung erfolgt ausschließlich per App über Wifi direkt an den Hotspot und ist somit Legal zu nutzen. Hier besteht ein Unterschied zu anderen Hotspots, die normalerweise immer ein Funkgerät benötigen.
Für viele ist das vielleicht kein vollwertiger Ersatz für den Funkbetrieb mit einem Transceiver und einer Antenne. Aber um im Urlaub mit dem Freundeskreis in Verbindung zu bleiben oder sich in die digitalen Betriebsarten einzuarbeiten wäre es vielleicht eine Überlegung wert.
Es gibt auch noch eine weitere Möglichkeit um bei einem Auslandsaufenthalt weiterhin nicht-digitalen Funkbetrieb machen zu können und zwar, in dem man seinen Heim-Transceiver mit einer Remote-Schnittstelle ausrüstet und per Software aus dem Ausland über das Internet fernsteuert. Mein Icom IC-705 Transceiver verfügt zum Beispiel über eine integrierte WLAN-Schnittstelle sowie einem integrierten Remote-Server und lässt sich mit einer Software von Icom mit dem Namen “Remote Control Software Icom RS-BA1V2” oder alternativ mit der kostenlosen Software “wfview” umfangreich über das Internet fernsteuern. Natürlich kann ich damit nicht direkt von meinem Standort im Ausland arbeiten, aber immerhin weiterhin von meiner Station zu Hause aus. Soweit mir bekannt ist, gibt es solch ein Möglichkeit der Fernsteuerung auch bei anderen Herstellern (teilweise durch Zukauf von Hardware-Modulen), insofern lohnt es sich vielleicht diese Option zu prüfen.
Es muss allerdings darauf hingewiesen werden, dass es sich bei dem Remote-Betrieb um eine “Grauzone” handelt, denn “ferngesteuerte” Anlagen müssen bei der BNetzA angemeldet werden, so wie zum Beispiel ein Repeater. Mit der anstehenden Novelle der Amateurfunkverordnung sieht es so aus, als ob der unangemeldete, ferngesteuerte Betrieb von Transceivern über das Internet vereinfacht und legalisiert werden soll. Allerdings soll dies nur der Lizenzklasse A vorenthalten sein.
Externer Link zur BlueDV Software von PA7LIM
Externer Link zur Echolink-Software (Windows)
Externer Link zur wfview-Software (Linux, Windows, MacOS)
Externer Link zur SDR Control-Software (MacOS und iPad)
Externer Link zum SharkRF Openspot4 Pro Hotspot
Eine Länderliste inklusive einem Hinweis, ob Klasse E Inhaber dort arbeiten dürfen, kann auf einer Seite des DARC eingesehen werden.